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Beitragserhebung für die Kläranlagenerweiterung

Foto Kläranlage

Die 1968 erbaute und 1995 umgebaute Kläranlage in Wallersdorf wird derzeit erweitert und saniert. Die Anlage entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Durch die steigende Einwohnerentwicklung der Marktgemeinde war außerdem die Größe der Anlage nicht mehr ausreichend dimensioniert. Die Kläranlage musste deshalb von 7.000 EW auf 15.000 EW ausgebaut werden. Der Einwohnergleichwert (EW) dient als Referenzwert der Schmutzfrachten in der Wasserwirtschaft und ist nicht gleichzusetzen mit der Einwohnerzahl einer Gemeinde. Im Zuge der Erweiterung wird das Verfahren von aerober Schlammstabilisierung (mit Sauerstoff) auf anaerobe Schlammstabilisierung (ohne Sauerstoff) umgestellt. Das durch die Klärschlammfaulung erzeugte Gas in einem Faulturm kann zukünftig einen Großteil der Energie der Kläranlage decken. Die Kläranlage wird so zu einem großen Teil zum Selbstversorger. Die Maßnahme hat bereits im Jahr 2022 begonnen und soll Mitte 2025 komplett abgeschlossen werden.

 

Der Markt Wallersdorf wird für diese Maßnahme einen Beitrag von allen beitragspflichtigen Grundstückseigentümern erheben. Die Höhe des Beitrags wurde durch den Bayerrischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) kalkuliert.

Der Marktgemeinderat hat sich dafür entschieden, 66 % des Aufwands über einen einmalig zu zahlenden Beitrag sowie 34 % des Aufwands über die laufenden Abwassergebühren umzulegen.

Am 23.09.2024 um 19 Uhr findet hierzu eine Informationsveranstaltung in der Helmut-Wimmer-Sporthalle statt. Bei Bedarf wird eine zweite Informationsveranstaltung im Herbst 2024 stattfinden.

 

Diese Information soll Ihnen einen Überblick über das Beitragsrecht geben und helfen, den Beitragsbescheid, sowie die Gründe für den Erlass besser zu verstehen. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Für weitere Fragen können Sie sich gerne persönlich oder telefonisch im Rathaus melden.

 

--->> Flyer Kläranlage <<---

--->> Bildstrecke der Baustelle <<---

Warum wird ein einmaliger Herstellungsbeitrag erhoben?

Herstellungsbeiträge - Was ist das?

Welche Alternativen gibt es für die Finanzierung der Investitionen?

Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Wer ist Beitragspflichtiger?

Wer ist Beitragspflichtiger bei einer Grundstücksgemeinschaft oder Erbengemeinschaft?

Welche Flächen werden für die Ermittlung des eingeschränkten Herstellungsbeitrags herangezogen?

Wie hoch sind die Beitragssätze?

Welcher Zeitpunkt ist für die Erhebung des eingeschränkten Herstellungsbeitrages maßgebend?

Werden durch die einmalige Erhebung eines eingeschränkten Herstellungsbeitrags zukünftige Bauherren oder Grundstückskäufer bevorzugt?

Wann wird der Beitrag zur Zahlung fällig?

Was ist zu tun, wenn ich die Raten nicht zahlen kann?

Was geschieht bei Eigentumswechsel mit dem Herstellungsbeitrag?

Warum muss ich als Ettlinger oder Westerndorfer Bürger mitzahlen?

Wie geht’s weiter?

Gilt ein bestehendes Lastschriftmandat auch für den fälligen Beitrag?

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

 

Sollten darüber hinaus Fragen zum Herstellungsbeitrag bestehen, steht Ihnen die Verwaltung des Marktes Wallersdorf gerne zur Verfügung.

 

Beispielsberechnungen:

Einfamilienhaus 2-stöckig, ohne DG, ohne Garage, Versickerung Oberflächenwasser
Einfamilienhaus 2-stöckig, ohne DG, ohne Garage, Einleitung Oberflächenwasser
Unbebautes Grundstück
Landwirtschaftliches Anwesen
Beispiele für Gebäudefluchtlinie
Beispiele Garagen

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
07.45 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

In dringenden Fällen

auch nach telefonischer Vereinbarung.
 

Kontakt

Marktplatz 19
94522 Wallersdorf
Telefon (09933) 95100

Telefax (09933) 1445
Mail

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