Gemeindlicher Friedhof
Der Markt Wallersdorf unterhält einen Friedhof mit Kapelle und ein Leichenhaus.
Im Friedhof Wallersdorf besteht die Möglichkeit zur Beisetzung von Särgen und Urnen. Hierfür sind Einzel-, Doppel-, Familiengräber vorhanden. Für Urnen sind u.a. Urnenwände, Urnenkammern im Boden und Urnenerdgräber verfügbar. Die Ruhefrist beträgt für Särge 15 Jahre und für Urnen 10 Jahre. Über die aktuell geltenden Gebühren können Sie sich gerne bei der Friedhofsverwaltung erkundigen.
Die Leichenhaustoilette ist mit einer automatischen Schließung versehen. Von April bis Oktober ist die Leichenhaustoilette von 8 - 20 Uhr geöffnet.
Bei den Eingängen an der Deggendorfer Straße, Friedhofstraße und an der Dr.-Begger-Straße besteht eine Parkmöglichkeit.
Für die hoheitlichen Aufgaben am Friedhof Wallersdorf ist das Bestattungsinstitut Rempfer aus 94405 Landau a.d. Isar (Tel. 09951 / 599956) beauftragt.
Für andere (nicht hoheitliche) Dienstleistungen können Sie ein beliebiges Bestattungsunternehmen wählen. Sie sind damit frei und ungebunden in Ihrer Entscheidung, welchem privaten Bestattungsunternehmen Sie die Bearbeitung Ihres Sterbefalls übertragen möchten.
Die weiteren Friedhöfe im Gemeindegebiet sind kirchliche Einrichtungen. Für die Verwaltung sind die jeweiligen Pfarrämter bzw. Kirchenverwaltungen zuständig.
Bei Fragen können sie sich jederzeit gerne an den zuständigen Ansprechpartner im Rathaus Herrn Schmied (Tel. 09933/9510-14, ) wenden.
Hinweise zu den hoheitlichen Tätigkeiten:
Nach Art. 149 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) hat die Marktgemeinde dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann. Die zuständige Gemeinde (hier der Markt Wallersdorf) muss ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben jedoch nicht selbst durch eigenes Friedhofspersonal oder eigene Bestattungseinrichtungen erfüllen, sondern kann sich – soweit die Aufgabe dafür geeignet ist – auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind. Der Markt Wallersdorf beschäftigt kein eigenes Friedhofspersonal und bedient sich daher einem privaten Bestattungsunternehmen, welches die Aufgaben für und im Namen des Marktes Wallersdorf erfüllt.
Der Bestattungsunternehmer ist nur Gehilfe zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Marktes.
Einen Auszug aus der derzeit gültigen Gebührensatzung mit allen relevanten Informationen finden Sie hier.
Die Satzung des Marktes Wallersdorf über das Bestattungswesen im Friedhof Wallersdorf finden Sie hier.