Winterdienst
Nachfolgend können die Winterdienstpläne der jeweiligen Ortschaften aufgerufen werden.
Für alle Pläne gilt:
Gelb: Überörtliche Straßen
Orange: Dringlichkeitsstufe I (verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie Gefällstrecken, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Zufahrtsstraßen zum Schulgelände; Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten)
Blau: Dringlichkeitsstufe II (Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen)
Grün: Dringlichkeitsstufe III (Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen)
Straßen der Dringlichkeitsstufe I sind zuerst zu räumen und zu streuen (auch bei wiederholtem Schneefall)