Katasterauszug zur Bauvorlage
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für das Baugenehmigungsverfahren (Katasterauszug zur Bauvorlage) können von jetzt an auch direkt beim Markt Wallersdorf beantragt werden!
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (§7 BauVorlV) auch ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen staatlichen Vermessungsamt (ADBV) beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Der Auszug aus der Digitalen Flurkarte und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch enthält Flurstücks- und Eigentümerangaben zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.Dieser kann nun auch direkt beim Markt Wallersdorf beantragt werden:
Ihre Vorteile:
schnell
einfach
kein zusätzlicher Gang zum staatlichen Vermessungsamt
keine amtliche Beglaubigung der Auszüge
keine Mehrkosten (36,- € gemäß Gebührenordnung der staatl. Vermessungsämter)
Wie bestelle ich meinen Katasterauszug zur Bauvorlage?
Persönlich:
Rathaus Markt Wallersdorf
Marktplatz 19
94522 Wallersdorf
Zimmer 12 bei Herrn Sommersberger oder Zimmer 11 bei Frau Bachner
Der Katasterauszug wird sofort zur Mitnahme angefertigt.
Sofortige Bezahlung der Gebühr (36,- €)
Schriftlich:
Gerne können Sie Ihren Katasterauszug zur Bauvorlage auch bequem bei uns per E-Mail, Fax oder Brief bestellen.
Das Schriftstück muss mindestens die Flurstücksnummer/Gemarkung oder Adresse des zu bebauenden Grundstücks, die namentlich genannte Baumaßnahme und die Rechnungsanschrift enthalten.
Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 36,-€ erfolgt per Rechnung.
Bitte beachten Sie:
Die Abgabe der Katasterauszüge kann nur im Rahmen des Bauvorlageverfahrens erfolgen. Eine darüber hinausgehende Abgabe von Auszügen aus der Digitalen Flurkarte oder dem Automatisierten Liegenschaftsbuch an Dritte durch den Markt Wallersdorf verstößt gegen die mit dem Vermessungsamt (ADBV) geschlossene Vereinbarung. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle direkt an den Herausgeber.
Selbstverständlich kann der Katasterauszug zur Bauvorlage auch weiterhin direkt vom staatlichen Vermessungsamt Landau a. d. Isar (ADBV) bezogen werden.
Der Katasterauszug zur Bauvorlage darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nur vom jeweiligen Grundstückseigentümer selbst bestellt und in Empfang genommen werden, es sei denn Sie sind vom Eigentümer als Bevollmächtigter eingesetzt. Eine Vollmacht darüber ist bei der Bestellung vorzulegen.